Die Wasserinbetriebnahme in unserer Vereinsanlage findet witterungsabhängig bei Frostfreiheit am Samstag den 13.04.2024 im Zeitraum von 9 - 12 Uhr statt. Wir bitten alle Pächter um:
Einbau aller Wasserzähler bis Mittwoch den 10.04.2024
Behinderungsfreier Zugang zu den Wasserzählern
Schließung aller Wasserentnahmestellen
Seit dem Jahr 2015 ist die Neufassung des Mess- und Eichgesetz in Kraft getreten. Danach gelten für Strom- und Wasserzähler folgende Eichfristen, immer ab Herstelljahr bzw. Jahr der letzten Eichung und unabhängig davon, ob der Zähler ganzjährig verwendet wird:
Elektroenergiezähler (mechanische Induktionszähler): 16 Jahre
Elektroenergiezähler (elektronische Zähler): 8 Jahre
Wasserzähler für Kaltwasser: 6 Jahre
Gemäß Mitgliederbeschluss vom 29.04.2023 erhalten Wasserzähler, welche nicht bis zum 31.12.2023 ausgebaut wurden, keine Betriebserlaubnis und müssen ebenfalls getauscht sein.
Erforderliche Zählerwechsel
Zählertyp | Gartennummer |
Wasser | 5, 10, 16, 18, 19, 20, 34, 35, 36, 40, 43, 45/46, 48, 49, 65, 66, 68, 80, 93, 94, 132, 138, 154, 155, 161, 162, 165, 175, 186, 190, 199, 205, 219, 221, 225, 241, 245, 260, 265, 266, 290, 294 |
Elektro | 26/27, 29, 38, 56, 57, 58/59, 65, 68, 71, 74, 77, 79, 85, 95, 103, 112/113, 125, 137, 140, 181, 198, 219, 228, 234, 238, 259, 265, 282, 285 a, 291 |
Bei nicht eingebautem Zähler, abgelaufener Eichfrist oder unentschuldigter Abwesenheit wird die Entnahmestelle gemäß Beitragsordnung kostenpflichtig gesperrt und gegebenenfalls der Verbrauch geschätzt.
Achtung, wichtiger Hinweis! Der Wasserqualität sind in einer Kleingartenanlage (KGA) Grenzen gesetzt.
Das zur Bewirtschaftung und gärtnerischen Nutzung in der KGA verwendete, aus Versorgungsleitungen zur Verfügung stehende Wasser, ebenso wie Regenwasser, Wasser aus Gewässern und aus Brunnen ist von seiner Qualität her „Brauchwasser“. Es hat keine Trinkwasserqualität!